Der Gastaufnahmevertrag für Übernachtungszimmer

Mindestalter für Reservierungen 18 Jahre!

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Frühstück bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/Frühstück dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
  5. Der Gastaufnahmevertrag ist schriftlich kündbar.
  6. Die Stornierungskosten für Übernachtungszimmer betragen:
    • 14 Tage vor Anreisedatum 15% des Zimmerpreises
    • 7 Tage vor Anreisedatum 30% des Zimmerpreises
    • Anreisetag 80% des Zimmerpreises
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.